A1: Infrastruktur ausbauen
Aufgabe 1: Infrastruktur für ein nachhaltiges Österreich ausbauen
Die Aufgaben beschreiben die wichtigsten Handlungsfelder der Klima- und Energiepolitik. Daraus werden Leuchtturmprojekte dargestellt, die vorranging umgesetzt werden sollen.
Um die Klima- und Energieziele bis 2030 und die notwendige Dekarbonisierung bis 2050 zu erreichen, ist eine schrittweise Anpassung der Infrastruktur unerlässlich, da diese einen wesentlichen Einfluss auf die Aufbringung (z. B. Kraftwerkspark, Schienennetz) und Verwendung (z. B. anteil öffentlicher verkehr) hat. Dabei bekennt sich die Bundesregierung zu folgenden Grundprinzipien, unabhängig davon, ob es sich um Infrastruktur für Mobilität, Gebäude, Industrie, Gewerbe oder die Energiewirtschaft im engeren Sinne handelt:
- Investitionen in Infrastrukturvorhaben, die der Energiewende dienen, sind gesellschaftlich erwünscht; bestehende Barrieren sollen sukzessive abgebaut werden.
- Neue Infrastrukturvorhaben sollen die Erreichung der Klima- und Energieziele unterstützen, „Lock-in Effekte“ müssen vermieden werden.
- Investitionssicherheit für neue Vorhaben ist unerlässlich, um privates Kapital zu mobilisieren.
- Bestehende Infrastruktur soll im Einklang mit den Klima- und Energiezielsetzungen optimal genutzt werden.
- Die Anpassung der Infrastruktur soll ökonomisch optimiert erfolgen und die Versorgungssicherheit stärken.
- Die Infrastruktur der Zukunft ist nicht nur physisch, sondern auch digital zu sehen. Die Digitalisierung ermöglich nicht nur eine wesentlich effizientere Nutzung der bestehenden Infrastruktur, sondern auch neue Services.